Impressum, AGB and rights

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Zackes Brustik
Hohe Weide 66
20253 Hamburg
Germany

Kontakt:

Telefon: 0049 (0) 172 30 222 02
Email: booking@zackes.com

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE292560717

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Name und Sitz der Gesellschaft:

ERGO Versicherung
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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AGB

AUFTRAG

 

Für die Verpflichtung von Zackes Brustik (zukünftig in diesem Kontext auch Auftragnehmer genannt) in einer der hier in den AGB aufgeführten Leistungen wird eine Auftragsbestätigung entweder

 

  1. a) in Form des Künstlervertrages oder einer der Technikmietverträge des Auftragnehmers oder
  2. b) in einem separat zu akzeptierenden Vertragsformular des Auftragsgebers

 

ausgestellt, die sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber unterzeichnet wird.

 

Diese Bestätigung ist für beide Seiten verbindlich, sobald die Unterschriften vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber vorliegen. Ebenfalls als verbindlich gilt die Bestätigung eines offiziellen Angebotes des Auftragnehmers seitens des Auftraggebers per Email.

Sollte eine Buchung ohne Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter oder eines für ihn organisierenden Unternehmens zurückgenommen werden, existiert jedoch eine schriftliche bzw. mündliche Zusage der Buchung, so fällt ein Bearbeitungshonorar von 240,- Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.

 

Sollte der Auftritt des Auftragnehmers durch technische oder organisatorische Probleme, welche der Veranstalter zu verantworten hat, verhindert werden, so bleibt die vertraglich vereinbarte Gage hiervon unberührt und ist laut dem rechtsgültigen Künstlervertrag und den Zahlungsbedingungen in der Rechnung des Auftragnehmers zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fristgerecht zu zahlen.

 

 

ABSAGE

 

  1. a) Bedingen höhere Gewalt, unabwendbare behördliche Maßnahmen oder Streik, dass einer der Vertragspartner den Verpflichtungen einer schon bestätigten Buchung nicht nachkommen kann, werden beide Vertragspartner von deren Vertragsverpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden. Anfallende Kosten trägt jeder selbst.

 

  1. b) Bei Absage einer bereits bestätigten Buchung durch einen der Vertagspartner ohne eines der zuvor genannten Vorkommnisse unter Punkt a) ist der hier vertragsgebundene, verantwortliche Entscheidungsträger dazu verpflichtet 50% bis 90 Tage vor und 100% ab 90 Tagen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage resp. des Honorars als Ausfallgeld zu zahlen.

 

  1. c) Schafft einer der Vertragspartner adäquaten Ersatz, entfällt jegliches Recht zur Forderung eines Ausfallgeldes.

 

 

LEISTUNGEN

 

Moderator:

 

Zackes Brustik sieht seine Aufgaben hauptsächlich darin, Veranstaltungen professionell und gegen Gage resp. Honorar durch sein Mitwirken unterhalterisch und informativ zu umrahmen und zu leiten.

 

In diesem Sinne kann der Auftragnehmer für Auftritte als Moderator in Sport, Kultur, Wirtschaft und Bildung als Redner, Conférencier, Rezitator, Präsentator und Animateur gebucht werden.

 

Geeignete Auftritte sind z.B. geschlossene Veranstaltungen wie Galas, Kongresse, Tagungen, Seminare sowie öffentliche Events wie Sportwettkämpfe, Messen, künstlerische Aufführungen in Musik, Schauspiel oder Artistik.

 

Mediator:

Zackes Brustik ist auf Anfrage auch als Mediator in unterschiedliche Bereichen buchbar. Die Festlegung der speziellen Anforderungen einer Mediation obliegt lediglich ethischen und rechtlichen Einschränkungen.

 

Trainer:

Zackes Brustik ist auf Anfrage auch als Trainer für unterschiedliche Themen sowie Berufs- und Produktbereiche buchbar. Die Festlegung der speziellen Anforderungen eines Trainings obliegt lediglich ethischen und rechtlichen Einschränkungen.

 

GESTALTUNGSFREIHEIT

 

Je nach Veranstaltung erhält der Auftragnehmer für die Erstellung von Moderationstexten redaktionell grob vorbereitetes Material vom Auftraggeber, welches der Auftragnehmer entsprechend dem Veranstaltungskonzept und in Absprache mit dem Auftraggeber als Moderationskarten fertigstellt. Hierbei unterliegt der Auftragnehmer keiner Weisung durch den Auftraggeber bezüglich Stil und eigenen Meinungsäusserungen, solange dies nicht mit dem Ziel oder dem Charakter der Veranstaltung kollidiert.

 

Der Auftraggeber kann jedoch jederzeit Wünsche und Vorstellungen zur Textgestaltung äussern, die dann, solange diese ethisch und rechtlich einwandfrei sind, gerne vom Auftragnehmer übernommen und in die Moderation eingebaut werden.

 

Es ist somit im Sinne eines guten Gesamtergebnisses, dass der Auftraggeber durch Skriptfragmente während des Schreibprozesses zeitnah die Möglichkeit erhält, Textteile nach seinen Wünschen zu korrigieren und diese als Vorschlag sofort dem Auftragnehmer zur weiteren Verarbeitung mitzuteilen.

 

 

TEXTMANUSKRIPT UND TECHNISCHE AUFZEICHNUNGEN

 

Ein Rechtsanspruch auf ein Textmanuskript bzw. einer Veranstaltungseinführung besteht nicht, jedoch sind individuelle Absprachen möglich.

 

Bei geschlossenen Veranstaltungen dürfen Erinnerungsfotos für die Gäste sowie Bilder und Videos zur internen Dokumentation ohne besondere Genehmigung angefertigt werden. Jede weitere technische Aufzeichnung eines Auftritts mit dem Auftragnehmer, die zur externenVerwendung auf Wunsch und im Auftrag des Auftraggebers gemacht werden soll, bedarf vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe des Materials der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Hält sich der Auftraggeber nicht an diese Vorgabe, wird eine Konventionalstrafe laut dieser AGB fällig.

 

 

SCHWEIGEPFLICHT

 

Alle Gagen und Honorare unterliegen für beide Vertragspartner der Schweigepflicht. Desweiteren ist bei allen Absprachen, sowie journalistischen und redaktionellen Arbeiten, die gemeinsam durchgeführt wurden, und Informationen des Auftraggebers oder des Auftragnehmers, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, Stillscheigen zu wahren. Hält sich einer der beiden Vertragsparteien nicht an diese Abmachung, wird eine Konventionalstrafe laut dieser AGB fällig.

 

 

KONVENTIONALSTRAFE

 

Tritt der Fall des Vertragsbruchs im Sinne einer der hier in den AGB erläuterten Vorgaben ein, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 1000,- Euro fällig.

 

 

RECHTSPFLICHTEN

 

.

Steuerabgaben:

 

Der Auftragnehmer ist selbstständig und führt seine Steuern und Sozialabgaben selbst ab.

 

 

GERICHTSSTAND

 

Für Gerichtsverhandlungen zwischen dem Auftragnehmer und Streitkontrahenten gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Berlin.

Bildrechte

Fotos Mercedes me Convention
(c) me Convention / Nass

Project Audi Digital Summit:
MIKA-fotografie | Berlin,
www.mika-fotografie.berlin

Project Wikimedia – Mapping OER:
Ben Bernhard, Mapping OER Fachtagung 011CC BY 4.0

Landingpage – workshop section:
Ralf Rebmann, Wikimedia Deutschland, CC BY-SA

Unterseite Team-Workshops:
Ralf Rebmann, Wikimedia Deutschland, CC BY-SA

Unterseite Wikimedia Mapping OER – alle:
Ben Bernhard, Mapping OER Fachtagung 011CC BY 4.0

Unterseite Galerie – ‚Ashoka Sozialkonferenz‘:
Christian Klant Fotografie
www.christian-klant.de

Unterseite Über mich – alle:
Christian Klant Fotografie
www.christian-klant.de

Project Berlinale Shooting Star Awards:
Christian Klant Fotografie
www.christian-klant.de

Datenschutzrechte
Datenschutz

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